Weiherhaus am Dutzendteich

  • Abgegangenes Herrenhaus, „Breidingsches Schlösschen“ (Abbruch um 1877)
  • Bereich Seumestraße / Großer Dutzendteich
  • Stadt Nürnberg


Der Dutzendteich lag auf Reichsboden und soll durch das Aufstauen mehrerer Bäche entstanden sein, nachdem Kaiser Ludwig der Bayer dies 1337 Konrad Waldstromer genehmigt hatte. 10 Jahre später wurde das Privileg durch Karl IV. erneuert. Nach dem Erwerb der Wasserfläche und der inzwischen errichteten Mühle durch den Rat der Reichsstadt 1495 wurde auch der relativ wasserreiche Fischbach in den Dutzendteich geleitet. Nun konnten zwei Hammerwerke errichtet werden, beide vermutlich am Ausfluss, weil nur dort eine ausreichende Stauhöhe gegeben war.

Ein 1587 erwähntes „Weiherhaus“, das zum Zubehör des damals von der Stadt nur verpachteten Hammers mit Schmelzhütte zählte, ist vermutlich mit dem 1588 genannten „Weyerwart Erbhaus und Wohnung“ der Reichsstadt identisch, das offenbar auch von Ratsherren beim jährlichen Vergnügen des „Dutzendteichfischens“ genutzt wurde. Weder die Darstellung des Dutzendteich-Geländes im Pfinzing-Atlas von 1594 noch eine Karte von 1599 zeigt ein Gebäude, das sich als Herrenhaus erkennen ließe.

Nach dem Verkauf des oberen Hammer- und Hüttenwerkes 1588 an die Gesellschaft Hans Flenz & Hans Traml [vgl. Utzmannsbach] beantragte man den Bau eines neuen Weiherhauses, das nur vier Räume aufweisen und wohl wiederum nur der Fischwirtschaft dienen sollte. 1638 erhielt der „Seewärter“ erstmals die Genehmigung zum Bierauschank und um 1690 erlaubte man ihm endgültig die „offt verbottene Wirtschaft auf dem Tuzentaich“. Das 1713 neu erbaute, langgestreckte Gasthaus, das 1898 abgebrochen wurde, brauchte mit seinen zwei Geschossen und Walmdach zwar rein äußerlich einen Vergleich mit manchen Nürnberger Landschlösschen nicht zu scheuen, aber ein Herrensitz war es deswegen noch nicht.

Ein solcher entstand vielmehr am Einfluss des Fischbachs in den Dutzendteich, wenn auch ein sehr bescheidener. 1594 erhielt der städtische Zeug- und frühere Röhrenmeister Hans Löhner die Erlaubnis, an dieser Stelle ein neues eingeschossiges Häuslein und daneben ein Mühlwerk zu errichten, das zum Schermesser- und Ahlenschleifen sowie zum Zerstoßen von Brasilholz und zum Bleischlagen dienen sollte. Auf einem Plan des Dutzendteichs von 1599 ist sie als „Zeugmeistersmül“ eingetragen. Später wurde jedoch eine Papiermühle daraus, die um 1615 der Stecknadelfabrikant David Puchfelder besaß. Ein bereits dem Löhner genehmigtes „Schüpflein“ war von diesem zu Lebzeiten nicht mehr erbaut worden und wurde erneut bewilligt, jetzt aber „von Steinwerck“.

Ob das Mühlwerk überhaupt längere Zeit in Betrieb war, ist unklar. 1717 wurde es dem Conrad Ottendörfer, der damals das „Gütlein“ vom Waldamt Lorenzi erwarb, nochmals bestätigt. Der Antrag auf Wiedererrichtung der Mühlwerke zwei Jahre später stieß aber offenbar auf Widerstände, sodass Ottendörfer gegen Überlassung von Grundstücken darauf verzichtete. Von der 1729 erteilten Genehmigung zum Bau eines Städeleins anstelle einer bei seinem Wohnhaus stehenden Schupfe wurde anscheinend kein Gebrauch gemacht.

Schließlich erwarb der Marktvorgeher Friedrich Breiding, der seit 1766 als Genannter dem Größeren Rat angehörte, das zur Grundherrschaft des Waldamts Lorenzi gehörende Gütlein. Im Dezember 1777 erhielt er die Erlaubnis zum Abbruch des sehr baufälligen, neben der Beständnerwohnung stehenden zweigeschossigen Wohnhauses, das 30 Schuh lang und 18½ Schuh breit war. Den Neubau von 32 auf 22 Schuh (etwa 9,60 auf 6,60 Meter) wollte er „von Steinen“ und mit einem Mansarddach errichten. Über das im Obergeschoss hergebrachte Feuerrecht hinaus wurde ihm gestattet, auch ebenerdig einen Ofen zu setzen, und schließlich auch den bereits 1729 von Ottendörfer beantragten Stadelbau auszuführen. Dies geschah vermutlich im Juni 1778.

1785 erbte der Sohn Friedrich Valentin Breiding das „Gut an der Feuchter Straße beim Dutzendteich gelegen“, nämlich das zweigädige, massiv erbaute Wohnhaus mit zwei Feuerrechten sowie der angebauten eingeschossigen Beständnerwohnung und dem daran liegenden Stadel mit Viehstall; der Erbbrief des Waldamts wurde allerdings erst am 3. April 1787 ausgestellt. Ein Stich von Johann Michael Steinmetz aus dem Jahr 1802 zeigt des „Herrn Cap. Breiding Schlösslein am Dutzendteich“ von Nordwesten und stimmt mit der erwähnten Beschreibung der Gebäude genau überein: Das aus Sandstein erbaute zweigeschossige Herrenhaus von fünf zu drei Fensterachsen ist an den Ecken mit Lisenen und an den Giebeln mit Voluten geschmückt; das abgewalmte Mansarddach wird durch ein Zwerchhaus und mehrere Gauben belebt. Nach Osten sind die Pächterwohnung und der Stadel angebaut.

1825 erbte der Kaufmann Friedrich Valentin Schückher das „Schlösslein“ bzw. Landgut von seinem Onkel und Taufpaten Breiding. Nach mehrmaligem Besitzerwechsel entstand auf dem Grundstück in den 1850-er Jahren ein Fabrikgebäude, und ab 1857 richteten dort die Eheleute Stephan und Juliana Brunner, die auch die Herrnhütte besaßen, eine Ziegelei ein. Das „Schlösslein“ wurde vermutlich um 1877 für den Bau von Arbeiterwohnungen abgebrochen.

Quellen


StAN Rst. Nbg., Waldamt Lorenzi I Nr. 44; II Nr. 131. LG ä.O. Nürnberg Grundakten, Gemeinde Gleißhammer, Hausnr. 43. Kataster Gleißhammer Nr. 1, 4, 9, 11.

Literatur


Heller, Hartmut: Der Nürnberger Dutzendteich. Nürnberg 1983.

Marabini, Edmund: Die Papiermühlen im Gebiet der weiland freien Reichsstadt Nürnberg. Nürnberg 1894, S. 59 f.

Sporhan-Krempel, Lore / Stromer, Wolfgang von: Wolf Jacob Stromer 1561–1614. Ratsbaumeister zu Nürnberg. In: MVGN 51 (1962), S. 279.

Stadtlexikon Nürnberg, S. 228 f.


Abbildung

Ansicht des Breidingschen Schlössleins von Nordwesten auf einem Stich von Johann Michael Steinmetz aus dem Jahr 1802 (StadtMN)

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