Weiherhaus bei Feucht

  • Herrensitz
  • Weiherhaus 3
  • Markt Feucht
  • Landkreis Nürnberger Land


1376 verzichtete Heinrich von Thann zu Lichtenegg gegenüber Hermann Ebner auf etwaige Lehnrechte über einen Hof und den Weiher im Nürnberger Wald beim Hannenhof (Hahnhof), die früher den Ortlieb und jetzt den Ebnern gehörten (die Mutter des Hermann Ortlieb soll eine Ebner gewesen sein), weil sie nicht von ihm, sondern vom Reich zu Lehen gingen. Anscheinend dieselben Reichslehen, nämlich einen Weiher und den Burgstall (also einen abgegangenen Sitz) bei dem Hahnhof, der zuvor den Ortlieb gehörte, verkaufte Christian Feuchter am 19. Juni 1381 samt Häusern und Städeln an Conrad I. Haller. Feuchter hatte im Jahr zuvor diesen Hof an Conrad Zeydler vererbt unter der Bedingung, dass sich Feuchter oder seine Nachfolger jederzeit einen „Sitz und eine Wohnung“ auf dem Hof bauen dürften mit ebenso vielen Gemächern, wie sie Zeydler unterhalte. Dieser veräußerte aber das Erbrecht (am Hof zu den Weihern bei Hahnhof) bereits am 14. Oktober 1381 an seinen neuen Eigenherren Conrad Haller.

Nachdem der Nürnberger Rat bereits am 28. Mai 1381 durchgesetzt hatte, dass die Burgstelle nur an einen Bürger der Reichsstadt verkauft werden durfte, verpflichtete sich Conrad II. Haller (sein gleichnamiger Vater war bereits 1388 gestorben) am 9. Juni 1395 für den Fall, dass er „auf das purkstal doselbst ein haws pawen“ würde, dieses dem Rat im Kriegsfall zu öffnen.

1399 veräußerte Conrad II. den halben „Hahnhof“ (die andere Hälfte behielt er zunächst womöglich noch selbst) an seinen Vetter Martin I. Haller [vgl. Eschenau I], wobei nicht deutlich wird, ob der Ansitz mittlerweile wieder aufgebaut worden war. Der Sohn Martin II. ­Haller übergab 1465 seine Lehen, darunter den Hahnhof, seinem Schwiegersohn Ulrich Grundherr, der aber die Einkünfte daraus auf Lebenszeit seinen Schwiegereltern überließ. Zwei Jahre später starb Martin Haller; nach einem Vergleich vom 29. Februar 1472 verzichtete seine Witwe Barbara auf die Nutzung der Lehen, darunter „das Weyerhaus zu dem Hannenhoff mitsampt allen weyern vnd wasserflüssen, auch holtzern, eckern, wysen“, und übergab sie an Anna und Ulrich Grundherr gegen eine jährliche Rente von 24 Gulden.

1486 wird unter den Reichslehen des Ulrich Grundherr auch das „weyer hewsslin zu dem Hanhof“ und 1504 bei der Erkundung der Nürnberger Landschaft in „Hannhoff ein sitz“ bezeugt. Der Sohn Leonhard Grundherr räumte der Reichsstadt Nürnberg 1516 das Öffnungsrecht ein, das dem Rat eine militärische Nutzung im Kriegsfall zusprach. Auf Leonhard folgte Paulus Grundherr (1497–1557), der um 1535 auch die Güter Gauchsmühle und Altenthann erwarb [vgl. Altenthann, Gauchsmühle I].

Das Grundherrsche Herrenhaus, zuweilen auch „Weiherhaus Oberhahnhof“ genannt, wurde ein Opfer des Zweiten Markgrafenkrieges. Am 29. Mai 1552 wurde es zusammen mit dem Herrensitz Gauchsmühle bei einem Einfall feindlicher Truppen niedergebrannt. Die Familie Grundherr setzte den zerstörten Sitz offenbar bald nach Kriegsende wieder in Stand. Bereits um 1560 wurde er als ein „herrensitz im Weyer und ein hof dabei“ überliefert. Des Paulus Sohn Carl Grundherr (1535–1605) beantragte 1605 die Einrichtung eines Werkstattraums für einen Leineweber, der auch als Voit des Sitzes eingesetzt war. Seine Witwe erneuerte 1609 das zunächst abgelehnte Baugesuch an das Waldamt Lorenzi.

1627 wurden der Herrensitz und auch andere Besitzungen der Grundherr von nicht näher beschriebenen „Leuten“ aus der Altdorfer Gegend, die sich an der Familie rächen wollten, überfallen. Die Marodeure legten Feuer und plünderten das Herrenhaus. Möglicherweise ist es wenige Jahre später durch Kriegseinwirkung in den 1630-er Jahren abermals zu Schäden gekommen. Denn als sich das Weiherhaus im frühen 18. Jahrhundert in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand, erklärte Carl Sigmund Ferdinand Grundherr einmal, dass die Schäden des Zweiten Markgrafen- und des 30-jährigen Krieges nie angemessen behoben worden seien. 1730 wurde es gar als das „vor kurzer Zeit in den Weyer gesunckene alte Herrnhauß“ bezeichnet.

Der Baubestand war offenbar derart ruinös, dass sich die Grundherrsche Familienstiftung, die 1679 nach langjährigen Erbstreitigkeiten gegründet worden war, schließlich für einen Abbruch entschied und 1761 ein neues Schloss errichten ließ. Es entstand ein zweigeschossiges, mit einem Mansarddach überdecktes Herrenhaus aus massiven Umfassungen. Das langrecht­eckige Gebäude weist traufseitig neun Fensterachsen auf und Putzfassaden, die mit Ecklisenen und Gurtgesims gegliedert werden. Im repräsentativen Obergeschoss finden sich Rokoko-Stuckierungen. 1943 wurde das Schloss von einer Fliegerbombe getroffen und im südlichen Teil beschädigt. Die 1857 neu begründete Grundherrsche Familienstiftung hat den Schaden nach dem Krieg behoben. Die Familie Grundherr von Altenthann und Weiherhaus ist noch immer Eigen­tümerin ihres Stammsitzes.

Quellen


StAN Rst. Nbg., Urk. Nr. 2563/2. Rst. Nbg., Salbücher Nr. 19. Rst. Nbg., Handschriften Nr. 323. Rst. Nbg., Rechnungen des markgräflichen Krieges Nr. 95. Rst. Nbg., Waldamt Lorenzi I Nr. 433, 444.

StadtAN E 13/1 Nr. 30, 40, 41, 42, 44, 85. E13/III Nr. 2398.

HallerA Besitz-Urkunden Linie Conrad I und Franz I (Weiherhaus bei Hahnhof).

Gelegenhait, Nr. 1088.

Müllner I, S. 348.

Reg. Imp. Bd. XIII, Nr. 7864.

Literatur


KDM Landkreis Nürnberg, S. 71.

Pfeiffer, Gerhard: Die Offenhäuser der Reichsstadt Nürnberg. In: JffL 14 (1954), S. 159, 164, 167.

Stadtlexikon Nürnberg, S. 387, 389.


Abbildung

Blick auf den Hauseingang, Fotografie: F. A. Nagel 1910 (StadtMN)

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