Feucht V


  • Abgegangenes Herrenhaus
  • Markt Feucht
  • Landkreis Nürnberger Land


1623 berichtete Nürnbergs Chronist Johannes Müllner von einem Herrenhaus, das Eustachius Unterholzer, Besitzer des Pfinzingschlosses [vgl. Feucht I], „erst vor wenigen Jahren“, daher wohl nach 1600, auf dem Grund eines abgebrochenen Bauernhauses gebaut hatte. Der Hof hatte zuvor einem Haintz Creutzer gehört. Der Nürnberger Kaufmann soll dies ohne Genehmigung des reichsstädtischen Waldamtes getan haben und war daher mit einem Bußgeld von 100 Gulden bestraft worden. Nach einer Bittschrift des Bauherrn wurde die Strafe auf 20 Gulden ermäßigt, wobei Unterholzer ein Feuer- und Waldrecht von einem anderen Gebäude abziehen und auf dieses Anwesen übertragen musste. Da die weitere Überlieferung über das Schicksal des zweiten Unterholzerschen Herrenhauses schweigt, ist anzunehmen, dass das vermutlich eher bescheidene Gebäude noch in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wieder zu einem bäuerlichen Anwesen herabsank.

Quellen

StAN Rst. Nbg., Losungsamtliche Reverse Nr. 52.

Müllner I, S. 351.


Abbildung

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