Sündersbühl II

  • Abgegangenes Herrenhaus, „Rupprechtschlösschen“ (vermutlich nach 1880 abgebrochen)
  • Nördlich der Rothenburger Straße 119
  • Stadt Nürnberg


Das so genannte Rupprechtschlösschen ging aus dem 1711 erwähnten „neuen Gebäude“ im Hof des Nützelschen Sitzes hervor [vgl. Sündersbühl I]. Nach dessen Heimfall 1747 an die Lehnsherrschaft, das Hochstift und die Dompropstei Bamberg, wurde es mit weiteren Gebäuden sowie den zum Schloss gehörigen landwirtschaftlichen Grundstücken nach der Jahrhundertmitte angeblich dem Bamberger Lehenkommissar Johann Matthäus Rupprecht überlassen. Ob die um 1750 ge­nannte Dienstwohnung des Bamberger Geheimrats Förtsch hier oder im Herrenhaus gewesen war, bleibt ungeklärt.

Das Wohnhaus, ein zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach, der 1711 an mehrere Parteien vermietet war und als Orangerie diente, möglicherweise einst Voithaus gewesen war, erhielt bald die Bezeichnung „Rupprechtschlößchen“. 1766 wurde es mit Nebengebäuden und zugehörigen Grundstücken an einen gewissen Herold vererbt, der es noch im selben Jahr an Margaretha Rupprecht veräußerte. Nach ihrem Tod 1771 erbten die beiden Kinder Johann Matthäus Rupprecht jun., der in Nürnberg als Kaufmann wirkte, und Margaretha Fleischhauer, deren Anteil 1801 an ihren Bruder fiel. Bereits 1774 war die Grundherrschaft mit dem Lehnkomplex Sündersbühl an die Haller übergegangen.

Der junge Rupprecht bewohnte den Sitz nicht selbst, sondern verpachtete ihn an den Wirt Johann Hutzler, der das Recht zum Betrieb eines Gasthauses verliehen bekommen hatte. Im frühen 19. Jahrhundert verfügte das Anwesen über das zweigeschossige Herrenhaus, das neben der Wirtschaft auch noch mehrere Zinswohnungen, Wein- und Bierkeller sowie eine Stallung enthielt (Sündersbühler Hausnummer 1), ein Nebenhaus Nr. 2 (ein Gartenhäuschen mit Keller, Gemüse- und Blumengarten) und das ehemalige Gärtnerhaus Nr. 3 samt Schüpf und Backofen sowie über einen großen Stadel mit einem gewölbten Weinkeller, mehrere Stallungen und Remisen.

Dieser Besitz wurde 1814 nach dem Tod der Witwe Barbara Rupprecht auf ihre Kinder Johann Andreas Rupprecht und Margaretha Dorothea Wilhelmina Golling überschrieben. Bereits um 1816 war aber das Gut als Erbzinslehen an Sophia Margaretha Feldkirchner und den Polizei-Aktuar Johann Tobias Lauter übergegangen. 1817 verkauften sie es an den Kaufmann Karl Löblein. Noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde es besitzrechtlich zertrümmert und in drei Anwesen aufgeteilt. Das ehemalige Herrenhaus ging an Johann Georg und Margaretha Pickelmann, die weiterhin die Gastwirtschaft betrieben sowie ein Waschhaus und eine Kegelbahn anbauten; 1856 gehörte es der Witwe Pickelmann. 1869 erwarben die Metzgerseheleute Friedrich und Margaretha Ebenhack das Eigentum.

Diese mussten vor 1880 die Liegenschaft an die Stadt Nürnberg verkaufen, die seinerzeit bereits den Neubau des großen städtischen Schlachthofs auf dem Gelände plante. Dieser konnte nach zweijähriger Bauzeit 1891 eröffnet werden. Das „Rupprecht-Schlösschen“ dürfte demnach spätestens 1889 beseitigt worden sein.

Quellen


StABa B 81 Nr. 881, 1001, 1002, 1003.

StAN Kataster Sündersbühl Nr. 1, 4, 8, 11.

HallerA Besitz Sigmundsche Linie, Bestand Sündersbühl.

Literatur


Rusam, Dorfkerne, S. 191-197.

Stadtlexikon Nürnberg, S. 1059.


Abbildung

Der Nützelsche Sitz (links Sündersbühl I) von Osten auf einem Kupferstich von J. A. Delsenbach von 1715; die nördlichen, hier traufseitig stehenden Gebäude bildeten später das Rupprecht-Schlösschen (StadtMN)

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