Behringersdorf II

  • Abgegangener Herrensitz, „Spitalsitzlein“
  • Gemeinde Schwaig 
  • Landkreis Nürnberger Land


Im bekannten Nürnberger Spionagebericht über die „gelegenhait der landschaft“, 1504 im Zusammenhang mit dem Landshuter Erbfolgekrieg angelegt, werden ausdrücklich zwei Sitze zu Behringersdorf bezeugt. Das Waldamt Sebaldi hielt einmal den Grolandschen Sitz, eindeutig bei der Kirche gelegen [vgl. Behringersdorf III], sowie das 1552 im Zweiten Markgrafenkrieg zu Grunde gegangene „Spitalsitzlein“ fest. Auf dem kleinen Sitz lasteten Eigenrechte des Nürnberger Heilig-Geist-Spitals, das daher vom Besitzer einen jährlichen Eigenzins fordern konnte. Dass die 1717 aufgefundenen Burgreste [vgl. Behringersdorf I] mit dem Spitalsitzlein identisch sein könnten, wurde schon damals bezweifelt.

Das Spitalsitzlein soll von den Peringsdorfern an die Familie Tucher gekommen sein. Genannt werden der Verkauf des Hieronymus Schürstab an Sebald Deichsler im Jahr 1493. Rechte des ratsfähigen Nürnberger Geschlechtes der Schürstab in Behringersdorf lassen sich schon für das frühe 15. Jahrhundert beobachten. Die Witwe des Sebald Deichsler verkaufte dann 1506 an Wolff Peringsdorfer. Die Einräumung des Öffnungsrechtes an den Rat der Reichsstadt erfolgte 1517 durch Elisabeth, die Witwe des Wolff Peringsdorfer. Diese  veräußerte schließlich 1532 das Sitzlein an Hans Tucher d. J. Ausdrücklich wurde beim Waldamt vermerkt, dass dieses 1552 abgegangene Herrenhaus recht „eng und klein“ gewesen sei.

Quellen


StAN Rst. Nbg., Waldamt Sebaldi I Nr. 338.

StadtAN E 29/II Urk. Nr. 10, 12, 13.  Literalien Nr. 22, 23.

Gelegenhait, Nr. 680.

Literatur


Pfeiffer, Gerhard: Die Offenhäuser der Reichsstadt Nürnberg. In: JffL 1954, S. 153-179.


Abbildung

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